Der Bildungsurlaub
– FAQ –

Der Bildungsurlaub ist eine Form der politischen oder beruflichen Weiterbildung, bei der der Beschäftigte für die Zeit des Bildungsurlaubs von der Arbeit befreit wird um an einem Seminar teilzunehmen. Ziel der Bildungsurlaube ist zum einen die Veranschaulichung der gesellschaftspolitischen Zusammenhänge und zum anderen die Verbesserung der beruflichen Qualifikation.

In Hessen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende (für Veranstaltungen der politischen Bildung) und für Beschäftigte in Werkstätten. Für alle gilt, dass die Beschäftigung seit mindestens 6 Monate bestehen muss, um den Anspruch wahrnehmen zu können. 

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet das Arbeitsendgeld bzw. die Ausbildungsentschädigung auch im Zeitraum des Bildungsurlaubes zu entrichten. Die Seminargebühren sind vom Beschäftigten selbst zu tragen, für Mitglieder von ver.di wird allerdings eine Vielzahl kostenloser Seminare angeboten.

Seit dem Jahr 2019 besteht für Klein- und Kleinstunternehmen die Möglichkeit den Lohnausfall für Beschäftigte beim Ministerium geltend zu machen. So haben hessische private Beschäftigungsstellen in zwei Fällen die Möglichkeit der Lohnkostenerstattung durch das Land Hessen zu beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Lohnkostenerstattung für Arbeitgeber.

Grundsätzlich besitzt jeder Beschäftigte einen Anspruch von fünf Tagen pro Jahr. Für Beschäftigte, deren Arbeitszeit in der Regel weniger als fünf Tage die Woche beträgt, verringert sich der Anspruch demensprechend.

Der Bildungsurlaub kann für Veranstaltungen genommen werden, die fünf Tage am Stück stattfinden, oder innerhalb von acht Wochen an zwei und drei Tagen. Eine Aufteilung auf einzelne Tage ist leider nicht möglich. Seit dem 1.1.2018 besteht zusätzlich allerdings die Möglichkeit einen Anspruch auf eine verkürzte Veranstaltung, deren Mindestzeit drei Tage beträgt, geltend zu machen.

Die Teilnahme an einem Bildungsurlaub muss beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Dies muss mindestens sechs Wochen vor Beginn erfolgen. Der Antrag (hier abrufbar) muss aus drei Unterlagen bestehen:

  1. Die Anmeldebestätigung des Verdi Bildungswerks
  2. Der Nachweis über die Anerkennung des Seminars als Bildungsurlaub
  3. Das Programm der Veranstaltung woraus sich Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte und der zeitliche Ablauf ergeben

Nach Beendigung der Veranstaltung ist dann bei dem Arbeitgeber eine Teilnahmebestätigung abzugeben, die sie von vom Bildungswerk erhalten.

Ja. Allerdings nur unter zwei Voraussetzungen. Entweder wenn der Freistellung in „dem vorgesehenen Zeitraum dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen“ oder wenn im Betrieb bereits ein

Drittel der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr an einem Bildungsurlaub teilgenommen hat.

Beide Gründe können bei Auszubildenden allerdings nicht geltend gemacht werden.

Ja. Dafür bedarf es ausschließlich einer schriftlichen Erklärung bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Ist der Anspruch im laufenden Jahr vom Arbeitgeber aber selbst abgelehnt worden wird der Anspruch automatisch aufs darauffolgende Jahr übertragen. Höchstgrenze bei beiden Fällen sind allerdings 10 Tage, sodass die Ansprüche nur aus einem zurückliegenden Jahr geltend gemacht werden können

Nein. Die Beschäftigten können sich das Thema der Bildungsveranstaltung ganz alleine aussuchen. Er unterliegt dabei keinen Vorgaben durch den Arbeitgeber.

Ausnahmen bestehen nur für Auszubildende, deren Veranstaltungen eine mit politischen Bildungsinhalt sein müssen.

Ja, sofern der Arbeitsplatz sich in Hessen befindet. Dies gilt auch für Filialen die in Hessen sitzen, wenn sich etwa der Hauptsitz in einem anderen Bundesland befindet. 

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (info@verdi-bw-hessen.de) und wir besprechen dann individuelle Möglichkeiten.

Alle ausführlichen Informationen finden sie auch nochmal in einem PDF.