1. Anmeldung:
Bitte melden Sie sich mit unserem Vordruck schriftlich oder online (www.verdi-bw-hessen.de) bei uns an. Zu beachten ist, dass für die Teilnahme nicht nur die Reihenfolge des Anmeldeeingangs ausschlaggebend ist, sondern bei der Auswahl der Teilnehmenden auch weitere Kriterien berücksichtigt werden (Zielgruppe, Inhalt, Gruppenzusammensetzung, Anzahl der bisher besuchten Seminare).
Mit der Anmeldung ist die Verpflichtung zur Teilnahme an allen Seminarphasen verbunden. Die Anzahl der Teilnehmenden ist grundsätzlich auf 16 Personen beschränkt.
2. Absage durch Teilnehmende
Ein Rücktritt von der Teilnahme am Seminar muss dem Bildungswerk schriftlich mitgeteilt werden. Bei einer Stornierung bis zu sechs Wochen vor Beginn des Seminars ist grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 30 € zu zahlen. Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen fallen folgende Stornogebühren an:
• 42. – 22. Tag vor Seminarbeginn: 25%
• 21. – 7. Tag vor Seminarbeginn: 50%
• ab dem 6. Tag vor Seminarbeginn: 100% des Teilnahmebeitrags
Für Seminare ohne Übernachtung und Verpflegung fallen folgende Stornogebühren an:
• bis 22 Tage vor Seminarbeginn: 30€
• 21. – 7. Tag vor Seminarbeginn: 50%
• ab dem 6. Tag vor Seminarbeginn: 100% des Teilnahmebeitrags
Falls Sie eine Ersatzteilnehmerin oder einen Ersatzteilnehmer stellen, berechnen wir Ihnen nur die Bearbeitungsgebühr. Arbeitslose können in Einzelfällen auf Antrag eine Ermäßigung erhalten.
Bitte beachten Sie die Leistungsangaben bei den einzelnen Beschreibungen der Seminare und Veranstaltungen, die verbindlich den Leistungsumfang angeben. Fahrtkosten zu den Seminaren und Veranstaltungen werden nicht erstattet, außer wenn es im Bildungsprogramm unter dem jeweiligen Seminar vermerkt ist. Einzelzimmer sind in der Regel auf Anfrage gegen Aufpreis möglich. Werden Unterkunft und Verpflegung nicht beansprucht, ist dennoch die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Wir empfehlen insbesondere für Bildungsurlaube im Ausland eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bei Familienseminaren umfasst das Kinder- und Jugendprogramm keine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
3. Absage des Seminars durch den Anbieter
Das Bildungswerk kann bei einem wichtigen Grund, wie zum Beispiel bei Unterschreitung der Mindestanzahl von Teilnehmenden oder bei Ausfall der Seminarleitung, das Seminar verschieben oder absagen. Die Teilnehmenden werden in diesem Falle unverzüglich benachrichtigt. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet.
4. Ausschluss von Teilnehmenden
Wir akzeptieren kein rassistisches, sexistisches, homophobes oder in einer anderen Form diskriminierendes Verhalten. Wir behalten uns bei Zuwiderhandlungen vor, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen; eine Erstattung der Kosten erfolgt in diesen Fällen nicht.
5. Nebenabreden
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Seminare und andere Bildungsmaßnahmen des Bildungswerkes. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Stand: November 2024