Übertrag des Bildungsurlaubsanspruchs für das neue Kalenderjahr

Vergesst auch nicht euren nicht genutzten Bildungsurlaub auf das kommende Jahr zu übertragen.

Dieses Jahr noch keinen Bildungsurlaub genommen? Ihr könnt ihn ganz einfach auf das kommende Jahr übertragen. Nach §5 Abs. 8 HBUG (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz) kann der Anspruch auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn der Arbeitgeber bis zum 31.12. des laufenden Jahres darüber schriftlich informiert wird.

Solltet ihr euch für ein Seminar im laufenden Jahr angemeldet und aber nicht teilgenommen haben, müsst ihr nichts weiter tun. Der Anspruch wird, sofern ihr nicht an dem Bildungsurlaub teilnehmen konntet, automatisch übertragen.

Für alle anderen gilt: schnell das Formular ausfüllen und bis spätestens 31.12. an den Arbeitgeber schicken.