Für das Seminar anmeldenDer HESSENCAMPUS Kassel und das ver.di Bildungswerk Hessen e. V. haben sich mit dem Projekt zum Ziel gesetzt, die Sensibilität gegenüber rassistischen und rechtsextremen Aussagen und Verhaltensweisen in Betrieben, Behörden und Organisationen zu stärken und Handlungsstrategien für Kolleg*innen, sowie Betriebs- und Personalrät*innen zu etablieren. Rechtspopulismus und extrem Rechte Tendenzen, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind Teil eines gesellschaftlichen Problems, das derzeit auf erschreckende Weise in Erscheinung tritt.
In unserer Weiterbildungsreihe sind wir mit unseren Onlineformaten unterschiedlichen Fragestellungen auf den Grund gegangen und haben zugleich Lösungsstrategienim Umgang mit Rechtspopulisten in der Arbeitswelt an die Hand bekommen. Hier konnten wir viele neue grundlegende Informationen, vor allem hinsichtlich der betrieblichen Perspektive, gewinnen.
Der nun anstehende Weiterbildungstag dient auf der einen Seite dazu die unterschiedlichen Themen nochmal Revue passieren zu lassen, als auch praktische Handlungsmöglichkeiten in den Workshops zu erproben. Auf der anderen Seite wollen wir die Präsenzveranstaltung dafür nutzen, dass sich die Teilnehmenden Akteure sich untereinander vernetzen.
Ablaufplan des Weiterbildungstags
Vormittag
09:30 Uhr Eröffnung und Begrüßung
Gunnar Zamzow, Volkshochschule Region Kassel, Programmplaner Politische Bildung und
C. Arthur Groth, ver.di Bildungswerk Hessen e. V.
10:00 Uhr Vortrag und Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den Onlineveranstaltungen
Markus Rhein, BTQ Kassel und
C. Arthur Groth, ver.di Bildungswerk Hessen e. V.
11:00 Uhr Plenumsdisskussion
12 – 13 Uhr Pause – Mittagstisch: Catering Café Hurricane (vegan und vegetarisch)
Nachmittag13:00 Uhr Workshop-Phase I
- Argumentationstraining: Wie argumentieren gegen rechte Rhetorik? – Stammtischkämpfer*innen
- Rechte Symbole erkennen und damit umgehen- Bijan Hassan Pour-Razavi, Bildungsstätte Anne Frank
15:00 Uhr Workshop-Phase II
- Arbeitsrechtliche und praktische Hilfestellungenfür den Umgang mit Rechtsextremismus im Betrieb – Kai Venohr, DGB Bildungswerk Bund
- Rassismuserfahrungen im Betrieb aus Betroffenenperspektive und Auseinandersetzung mit unserem eigenen diskriminierenden Verhalten – David Zabel
ca. 17:00 Uhr – Ende des Weiterbildungstages
Weiterbildungstag 26. Oktober 2021
Wir danken für die Förderung der Veranstaltung durch das Hessische Kultusministerium – den Teilnehmenden entstehen keine
Kosten.Der vhs Region Kassel danken wir für die Zusammenarbeit bei der Durchführung dieses Weiterbildungstages.
Wichtige Hinweise zum Seminar | Hinweis für Betriebs-/Personalräte
Der Weiterbildungstag ist eine Fortbildungsveranstaltung nach
§§ 37.6 BetrVG und § 37.7, sowie HPVG und der jeweiligen LPersVG. |
Zielgruppe/n | Mitglieder von Betriebsräten (BR) Mitglieder von Personalräten (PR) Mitglieder von kirchlichen Mitarbeitervertretungen (MAV) JAV-Mitglieder (JAV) Vertrauensleute (VL) Gesamtbetriebsrat (GBR) Konzernbetriebsrat (KBR) Europäischer Betriebsrat (EBR) Jugend (Jugend) |
Freistellungsgrundlage | §37 Absatz 6 in Verbindung mit § 40 Betriebsverfassungsgesetz (37(6))
Nach § 37 (6) BetrVG besteht für Betriebsratsmitglieder ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die erforderliche Kenntnisse vermitteln.
Hier trägt der Arbeitgeber alle Kosten: die Seminarkosten sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die Reisekosten sowie die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Grundsätzlich hat dieser Anspruch zur sach- und fachgerechten Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung Vorrang und muss konsequent umgesetzt werden.
Entscheidung
Der Betriebsrat entscheidet, ob die Teilnahme eines BR-Mitglieds oder mehrerer BR-Mitglieder an einem dieser Seminare für die Arbeit des Gremiums erforderlich ist. Seminare, die Grundkenntnisse auf den Gebieten der Betriebsverfassung, der Personalvertretung, des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts sowie der Arbeitssicherheit vermitteln, sind grundsätzlich erforderlich. Ebenso sind Seminare mit vertiefenden Kenntnissen oder Spezialwissen erforderlich, wenn diese einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Interessenvertretungen haben.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt für Betriebsräte die Erforderlichkeit dann vor, wenn die Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Für die Frage der Erforderlichkeit kommt es ggf. auch darauf an, welche Aufgaben ein Mitglied innerhalb des Gremiums wahrzunehmen hat. Es kann sich dabei sowohl um Grundkenntnisse als auch um so genannte Spezialkenntnisse handeln, wie z. B. wirtschaftliche, tarifliche oder technische Kenntnisse.
Verfahren
Es ist notwendig, einen rechtswirksamen Beschluss über die erforderlichen Schulungsmaßnahmen zu fassen. Dieses muss in einer Sitzung des Gremiums innerhalb eines eigenen Tagesordnungspunktes geschehen. Der Betriebsrat entscheidet dabei, welches bzw. wie viele Mitglieder des Gremiums an welchen Maßnahmen teilnehmen. Der Beschluss ist dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle mitzuteilen. Hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaßnahme muss der Betriebsrat betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung von Schulungsmaßnahmen, damit innerbetriebliche Planungen dem Besuch nicht entgegenstehen.
§37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz (37(7))
Nach § 37 (7) BetrVG besteht für Betriebsratsmitglieder
ein zeitlich begrenzter Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die anerkannt geeignete Kenntnisse vermitteln. Hier übernimmt der Arbeitgeber nur die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Die Ansprüche auf der Grundlage von § 36 (7) BetrVG sind zusätzliche, individuelle Bildungsansprüche der einzelnen Mitglieder in einem Betriebsrat. Hierbei kommt es nicht auf die Erforderlichkeit oder den konkreten Wissensstand des/der Einzelnen an, sondern nur darauf, dass die Veranstaltung als geeignet anerkannt worden ist. Bei der Beschlussfassung sind lediglich die betrieblichen Notwendigkeiten hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulungsmaßnahme zu berücksichtigen.
Über die Eignung entscheiden weder der Betriebsrat noch der Arbeitgeber. Dies ist Sache der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes. Maßgebend ist allein, ob die staatliche Anerkennung vorliegt oder im Einzelfall zu erwarten ist. Die Anträge auf Anerkennung für die Veranstaltungen dieses Programms werden vom Veranstalter gestellt.
Verfahren
Obwohl der Anspruch nach § 37 (7) ein "Individualrecht" des einzelnen Betriebsratsmitgliedes ist, sollte der BR, wie auch bei den Seminaren nach § 37 (6) BetrVG innerhalb einer Sitzung in einem eigenen Tagesordnungspunkt einen Beschluss fassen. Ebenso sollte dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, wer auf welcher Rechtsgrundlage an welcher Maßnahme teilnehmen wird, wann und wo das Seminar stattfindet und welche Themen im Seminar behandelt werden. Der BR hat bei seiner Beschlussfassung nur die zeitliche Lage und die damit zusammenhängenden betrieblichen Belange zu prüfen.
Erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder haben einen Freistellungsanspruch von vier Wochen, ansonsten reduziert sich der Anspruch auf drei Wochen innerhalb einer Wahlperiode.
Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)
§ 40 Abs. 2 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) |
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