Öffentliche Anhörung zur Novellierung des Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG)

Die Anhörung zur Novelle des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub liegt nun ein paar Tage zurück.

Wie erwartet, waren die Hauptdiskussionspunkte die mögliche Verkürzung des Bildungsurlaubes auf drei Tage, die Kleinunternehmerregelung sowie Experimentierklausel. Wichtig für uns als gewerkschaftlicher Bildungsträger: Die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines dreitägigen Bildungsurlaubes stellt dabei die Ausnahme dar, so dass es langfristig zu keiner Verkürzung des Anspruches auf Bildungsurlaub kommen soll. Deutlich wird dies durch die ausführliche Begründung, die dem Antrag beigelegt werden muss. Wir sehen gerade beim dreitätigen Bildungsurlaub die große Chance neue Zielgruppen zu erreichen und das Format des Bildungsurlabes weiter publik zu machen.

Die Verabschiedung des Gesetzes ist noch für Ende des Jahres 2017 geplant. Die Ausführungsbestimmungen, die den Gesetzestext konkretisieren, werden in der ersten Hälfte des Jahres 2018 erwartet. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir sie hier veröffentlichen.

Weiter unten findet sich die Stellungnahme des ver.di Bildungswerk Hessen e.V. zur Novelle, sowie das Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung.

Downloads

Stellungnahme des ver.di Bildungswerk Hessen Format: PDF Größe: 1 MB
Sitzungsprotokoll Format: PDF Größe: 1 MB