Neues Hessisches Bildungsurlaubsgesetz in 2018

Die Novellierung des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes steht kurz bevor und tritt Anfang des Jahres 2018 in Kraft. Am 9. November 2017 findet dazu im hessischen Landtag eine öffentliche Anhörung statt.Neben der möglichen Verkürzung der Bildungsurlaube von fünf auf drei Tage (der fünftätige Anspruch bleibt erhalten), soll Kleinbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ein Teil des zu zahlenden Arbeitsentgeltes erstattet werden. Hier ergibt sich eine Möglichkeit für kleinere Betriebe und deren Mitarbeiter in den Genuss von Bildungsurlauben zu kommen. Des Weiteren wird eine Experimentierklausel mitaufgenommen werden, mit der es die Möglichkeit geben soll, mittels innovativer (elektronischer und internetbasierter) Lehr- und Lernmethoden, sowie neuer didaktischer Modelle gegenwärtige Herausforderungen der Digitalisierung aufzugreifen.
Das ver.di Bildungswerk Hessen e.V. ist am 09.11.2017 selbstverständlich vor Ort.