Bildungsurlaub im Rahmen von Kurzarbeit (KUG)

22. Januar 2021

Immer mehr Menschen sind seit längerer Zeit in Kurzarbeit. Ein Ende ist mitunter nicht abzusehen. Natürlich tauchen da Fragen auf, wie es um den Anspruch auf Bildungsurlaub in Hessen (HBUG) bestellt ist.

Im Hessischen Bildungsurlaubs Gesetz ist dies erstmal folgendermaßen geregelt, ohne auf Kurzarbeit Bezug zu nehmen.

§ 2
Dauer des Bildungsurlaubs und Verhältnis zu sonstigen Freistellungen

(1) Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung entsprechend. Dies gilt auch für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 . Fällt der Bildungsurlaub ganz oder teilweise auf arbeitsfreie Tage, so werden diese auf den Anspruch auf Bildungsurlaub angerechnet.

Hier besteht also auch während Kurzarbeit weiterhin der Anspruch. Dies ist aber leider keine rechtsgültige Aussage, sondern nur um eine Interpretation des Gesetzes. Es kann also vorkommen, dass Arbeitgebende Bildungsurlaube in Kurzarbeit nicht genehmigen. Arbeitnehmende müssten hierbei sich gezielt rechtlichen Rat bei einem Anwalt suchen und ggf. dagegen vorgehen.